Ein Patentanwalt für Medizintechnik ist für viele Aufgaben gefragt. Daher besitzt er neben seiner juristischen Qualifikation noch akademische Abschlüsse in weiteren Fachfeldern. Er ist entweder Arzt, Naturwissenschaftler oder Diplomingenieur und Ähnliches mit Berufserfahrung in der Medizintechnik. Die kann aus einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft stammen, aus der Erfahrung als Arzt in Forschung und Lehre an der Universität oder auch aus der Tätigkeit als Mediziner am Krankenhaus sowie in der eigenen Praxis.

Beratung bei der Anmeldung

Der Patentanwalt für Medizintechnik kennt die juristischen Besonderheiten bei der Patentanmeldung. Er sieht die rechtlichen Lücken und Unklarheiten, die hier bereits entstehen. Werden diese nicht erkannt, führen sie später zu teuren Rechtsstreitigkeiten und Gewinnverlusten. So schützt der Patentanwalt medizintechnische Erfindungen und setzt die Rechte des Anmelders vor Gericht durch. Er fasst den Innovationsgedanken des Forschers bestmöglich zusammen und berücksichtigt dabei vorausblickend auch die Gedanken der späteren Anwender. Nur auf diese Weise erreicht der Schutz die notwendige Breite und Tiefe. Daher besitzen Patentanwälte unter anderem fundiertes Wissen in Anatomie, Pathologie und Physiologie. Sie kennen den Stand der Technik auf dem entsprechenden Forschungsgebiet und wissen, welche Anforderungen Zulassungsbehörden stellen und welche Erwartungen die Privatwirtschaft an das Patent knüpft.

Verwendung funktionaler Formulierungen

Typische Tätigkeitsfelder eines Patenanwalts für Medizintechnik sind unter anderem: Dentaltechnik, Endoskopie, Lasermedizin, medizinische Bildverarbeitung sowie Implantate. Dabei tritt bisweilen die Tendenz auf, den Schutzumfang des Patents unnötig stark einzuschränken. Das geschieht durch die Verwendung konkreter, technischer Begriffe. Die juristischen Spezialisten für dieses Fach verwenden stattdessen funktionale Formulierungen, unabhängig von der detaillierten Ausgestaltung der Erfindung. Sie garantieren einen deutlich größeren Schutzhorizont bei der Anmeldung. Außerdem kennt der Patentanwalt spezielle Vorschriften für diesen Bereich der Medizintechnik, die es zu beachten gilt.

Angebot enger Zusammenarbeit

Der Patentanwalt für Medizintechnik sucht eine enge Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftler. Dabei informiert sich der Anwalt vor, während und nach der Anmeldung über die Erfindung des Mandanten und ihren Zusammenhang mit den Innovationen seines Unternehmens. Das ist wichtig beim Arbeitnehmer-Erfinderrecht. Dabei nämlich ist es gelegentlich entscheidend, schon vor der Patenterteilung einen schnellen Schutz durchzusetzen. Ein weiteres Beratungsfeld ist die Lizensierung der Erfindung. Alle Erfinder fürchten sich zu Recht vor einfachen, aber leicht abgeänderten Angeboten von Mitbewerbern, die dann mit der Anmeldung nicht geschützt sind. Ein Patentanwalt erkennt diese Alternativen und sorgt dafür, dass sie mit in die Patentbeschreibung einfließen.

Blick auf internationales Recht

Medizintechnik ist prinzipiell ein Produkt für den weltweiten Markt. Deswegen kennt ein guter Patenanwalt nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Gesetzgebung dazu. Und da die USA ein ganz wichtiger Absatzmarkt dafür sind, ist er auch mit deren Patentanforderungen vertraut.

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