Die Erbringung des Nachweises über eine gültige Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610 ist ab Anfang 2016 für Grundstückbesitzer Pflicht.

Abscheider Prüfung

Man sollte regelmäßig die Dichtigkeit des Hausanschlusses prüfen.

Sie als Grundstückbesitzer sind Betreiber einer Abwasseranlage und für dessen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie bis 2015 die Dichtigkeit aller Abwasserkanäle sicherstellen müssen. Die Erstprüfungen finden zu diesem Zeitpunkt statt. Neben Hausanschluss Prüfung werden auch Gewerbetreibende durch den Gesetzgeber verpflichtet, ihre Leitungen zu überprüfen und falls nötig zu sanieren. Für Grundstückseigentümer im Bereich eines Wasserschutzgebietes sind die Regeln noch härter. Laut Studien sind viele der bestehenden Hausanschlüsse undicht. Vertrauen Sie also nicht darauf, dass Ihr Anschluss dicht ist. Ein undichter Kanal / Hausanschluss kann teuer werden.

Undichte Abwassersysteme haben den Austritt von Abwasser und den Eintritt von Fremdwasser zur Folge. Beides kann große Probleme nach sich ziehen. Der Boden, das Grund- und im schlimmsten Fall das Trinkwasser werden verunreinigt.

Zum Schutz des Grundwassers wird die Dichtigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Zu prüfen sind Grundleitungen, in denen Abwasser abgeleitet wird, generell alle erdverlegten Abwasserleitungen, Schächte und Pumpenschächte, Abwassersammelgruben, Inspektionsöffnungen und Kleinkläranlagen. Die Gemeinden sind zu Information und Beratung der Grundstückseigentümer zuständig. Alle 20 Jahre muss die Dichtigkeitsprüfung wiederholt werden. Der Betreiber trägt die Kosten für die Erbringung dieses Nachweises.